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Fachanwalt für Versicherungsrecht in Mayen

Dr. Grober Jentzsch Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Versicherungsrecht
 

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Mayen

Unvorhersehbare Ereignisse können existenzgefährdend sein. Wer eine Versicherung abschließt, tut dies:

  • um sich vor den Folgen unvorhersehbarer Ereignisse schadlos zu halten (Unfallversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, etc.)
  • zur Vorsorge und zur Vermeidung von finanziellen Risiken (private Krankenversicherung, private Pflegeversicherung, private Altersvorsorgeversicherung)
  • zur finanziellen Absicherung seiner eigenen (Praxisausfallversicherung, Warenkreditversicherung) oder fremder Vermögensinteressen (Lebensversicherung etc.)

Versicherungsvertragsrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die zusätzlich durch die Versicherungsvertragsbedingungen der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften verkompliziert wird.

Bei der Vielfalt der zu beachtenden Vorschriften ist die Versicherungsgesellschaft auch noch der finanziell stärkere Gegner.

Im oft unvorhersehbar eintretenden Versicherungsfall (Unfall, Tod, Krankheit) muss der Rechtsanwalt nicht nur den Sachverhalt erfassen und die Ansprüche geltend machen, sondern auch zügig und effektiv vorgehen, um oft Schlimmeres zu verhindern. Eine Aufgabe, die nur der erfahrene Spezialist beherrscht!

Aktuelles

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Nasen-OP: Keine Hinweispflicht des Arztes zur PKV-Erstattung

In einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Frankenthal hat das Gericht klargestellt, dass privat versicherte Patienten grundsätzlich selbst dafür verantwortlich sind, vor einer Operation die Kostenerstattung durch ihre Versicherung zu klären. Eine generelle Pflicht von Ärzten, über den Erstattungsumfang privater Versicherungen aufzuklären, besteht danach nicht.

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Wasserschaden: Kein Abdrehen des Haupthahns kann teuer werden

Wenn ein Haus längere Zeit leer steht, muss der Wasserhaupthahn zugedreht werden – andernfalls riskiert der Eigentümer empfindliche Leistungskürzungen im Schadensfall. Das Oberlandesgericht Celle hatte zu entscheiden, ob der Betreuer einer dementen Hauseigentümerin grob fahrlässig gehandelt hat, weil er den Wasserzufluss vor einem Urlaub nicht absperrte. Das Gericht bestätigte die Leistungskürzung der Gebäudeversicherung, milderte aber den vollständigen Leistungsausschluss, da dem Betreuer kein vorsätzliches Verhalten anzulasten war.

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Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung

Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.

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