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Rechtsanwälte und Fachanwälte in Mayen

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Erfolg ist das Maß aller Dinge

Der Erfolg steht für uns im Mittelpunkt. Mit langjähriger Erfahrung, umfassender Kompetenz und Umsetzungsgeschwindigkeit stehen wir für Ihr Recht ein. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sind Experten ihres Rechtsgebietes und durch aktuelle Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand.

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Unsere Büroabläufe sind TÜV geprüft mit der Einzelzertifizierung nach DIN ISO 9001: Zertifiziertes Qualitätsmanagement im Interesse unserer Mandanten.

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Dr. Grober sitzt an seinem Schreibtisch und blickt in die Kamera

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Unsere Fachanwälte im Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht stehen Ihnen mit ihrer Erfahrung und Expertise gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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Arbeitsrecht

Wenn Ihnen eine Kündigung droht oder wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, gilt es schnell, umsichtig zu reagieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir beraten Sie schnell und umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren.

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Aktuelles

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AGB, Verbraucherrecht, Vertragsrecht
22.12.2025

„Es gelten die online abrufbaren AGB“ unzureichend

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem Vertragsangebot ist unklar und unwirksam

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Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

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Insolvenzrecht, Familienrecht
22.12.2025

Alleinverdienender Ehepartner in der Insolvenz und finanziertes gemeinsames Miteigentum

Wer als alleinverdienender Ehepartner in die Insolvenz rutscht und gemeinsam finanziertes Wohneigentum besitzt, steht oft vor unerwarteten Risiken. Ein aktuelles Urteil des BGH zeigt, wie schnell alltägliche Tilgungszahlungen als unentgeltliche Leistungen gewertet werden können. Entscheidend ist die Frage, ob die Rückführung eines gemeinsamen Darlehens Teil des Unterhalts oder bereits eine Vermögensbildung ist. Nach Ansicht des Gerichts entsteht hier ein klarer Vermögensvorteil für den anderen Ehepartner, was in den letzten vier Jahren vor dem Insolvenzantrag zu erheblichen Rückforderungsansprüchen führen kann.

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