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Fachanwalt für Familienrecht in Mayen

Dr. Grober Jentzsch Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
 

Ihr Anwalt für Familienrecht in Mayen

Im Bereich Familienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten, insbesondere auf den Gebieten:

  • Unterhalt (insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
  • Trennung und Scheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung

Aktuelles

Familienrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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Partner-Familie-Ehe
Familienrecht
20.02.2026

Ausgleich von Mietzahlungen nach Trennung

Nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet: Partner hat keinen automatischen Anspruch auf Ausgleich von Mietzahlungen

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Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

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