Honorar
 

Für unsere anwaltliche Dienstleistung erteilen wir grundsätzliche eine Gebührenrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bei der außergerichtlichen Tätigkeit, wie der Beratung oder der Tätigkeit als Gutachter oder bei der Vertragsgestaltung etc ist der Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oft nicht  ausreichend, um die anwaltliche Tätigkeit im Hinblick auf die anfallende Arbeit und das Haftungsrisiko ausreichend zu berücksichtigen. In diesen Fällen bieten wir dann die Vereinbarung eines Zeithonorars an, das heißt, das die Höhe der anwaltlichen Vergütung  sich nach einer vorab vereinbarten Stundenpauschale bemisst.

Unsere Bemühungen im Mediationsverfahren berechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand und zwar pro Mediator je nach Lage des Einzelfalles 180,00 € bis 200,00 € zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer pro Stunde. Findet die Mediation außerhalb unserer Kanzleiräumlichkeiten statt, werden Fahrt- und Reisekosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet sowie Abwesenheitsgeld nach gesonderter Vereinbarung.

   
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