Für unsere anwaltliche
Dienstleistung erteilen wir grundsätzliche eine Gebührenrechnung
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei der
außergerichtlichen Tätigkeit, wie der Beratung oder der Tätigkeit
als Gutachter oder bei der Vertragsgestaltung etc ist der
Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oft nicht
ausreichend, um die anwaltliche Tätigkeit im Hinblick auf die
anfallende Arbeit und das Haftungsrisiko ausreichend zu
berücksichtigen. In diesen Fällen bieten wir dann die Vereinbarung
eines Zeithonorars an, das heißt, das die Höhe der anwaltlichen
Vergütung sich nach einer vorab vereinbarten Stundenpauschale
bemisst.
Unsere Bemühungen im
Mediationsverfahren berechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand und
zwar pro Mediator je nach Lage des Einzelfalles 180,00 € bis 200,00
€ zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer pro Stunde. Findet
die Mediation außerhalb unserer Kanzleiräumlichkeiten statt, werden
Fahrt- und Reisekosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
berechnet sowie Abwesenheitsgeld nach gesonderter Vereinbarung.